Schallschutz.

Leiden Sie unter Geräusch- belästigungen durch mangelnde Schallschutzmaßnahmen, z.B. zwischen:

  • Treppenhaus/Wohnung
  • Wohnung/Wohnung
  • Reihenhaus/Reihenhaus

Wir überprüfen durch Luftschall- und Körperschallmessungen mit aussagekräftigen Meßprotokollen die Einhaltung der DIN 4108 bzw. der VDI 4100 (Schallschutz von Wohnungen ) und ermitteln die Ursache für die Schallübertragung.



RP Ingenieurgesellschaft bR

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